EU-Kommission will Besteuerung von Unternehmen vereinfachen
ESU begrüßt Initiative zum Bürokratieabbau
Zu den vielen Hürden der grenzüberschreitenden Tätigkeit eines Unternehmens zählen komplizierte Steuersysteme. Das gilt insbesondere für die Körperschaftsteuer. Die EU-Kommission hat nun eine deutliche Vereinfachung vorgeschlagen. Dazu sollen die EU-Mitgliedstaaten ein gemeinsames System zur Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer schaffen.
Damit könnten der Verwaltungsaufwand und andere Kosten gesenkt und die Rechtssicherheit gestärkt werden. Bislang müssen sich grenzüberschreitend tätige Unternehmen bei der Berechnung ihrer zu versteuernden Gewinne nach bis zu 27 unterschiedlichen Regelwerken richten. Das kann das internationale Engagement von Unternehmen bremsen, weil insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) der Verwaltungsaufwand zu hoch wird. Manche nehmen daher völlig Abstand davon, in ein anderes EU-Land zu expandieren. Die EU-Kommission schlägt nun eine „Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB) vor. Unternehmen könnten dann alle ihre in der EU erzielten Gewinne „konsolidieren“, also in einer Summe zusammenfassen. Sie müssten dann ihre Steuererklärung nur noch bei einer einzigen Stelle einreichen. Bislang ist das nicht möglich. Sie können also Verluste in einem Land nicht einfach von denen in einem anderen Land erzielten Gewinn abziehen, um die Steuerlast zu senken. So entstehen für KMU, die „über ihre inländischen Märkte hinaus expandieren wollen, neue Möglichkeiten“, sagte Algirdas Šemeta, der für Steuern zuständige EU-Kommissar.
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| Die Europäische Kommission. Foto: MAEE, F. de La Mure |
Nach Schätzungen der Kommission ermöglicht die GKKB Unternehmen in der EU, durch den Wegfall von Prüfvorschriften, jährlich Kosten in Höhe von 700 Millionen Euro einzusparen und weitere 1,3 Milliarden Euro durch die Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten. Das Einsparpotenzial für Unternehmen, die grenzübergreifend expandieren wollen, beläuft sich auf bis zu einer Milliarde Euro.
Die neue GKKB enthält eine Formel, nach der die Steuerbemessungsgrundlage des Unternehmens zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt wird, in denen das Unternehmen aktiv ist. Die Formel enthält Vermögenswerte, Lohnsumme und Umsatz. Diese Vorgehensweise ist nicht verpflichtend. Die Unternehmen können also auf diese Möglichkeit zurückgreifen, müssen aber nicht. Zudem bleiben die Mitgliedsländer vollkommen souverän bei der Festsetzung der Höhe der Körperschaftssteuersätze.
Die Europäische Schausteller-Union hat die Initiative aus Brüssel begrüßt und unterstützt die Schaffung der Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage. Ein einheitliches Gewinnermittlungssystem in Europa könne, so ESU-Präsident Albert Ritter, auch die grenzüberschreitend tätigen Schaustellerunternehmen von unnötigen bürokratischen und kostenintensiven Belastungen befreien. Das Fehlen einer EU-weiten Regelung bedeute bislang für viele Unternehmen zusätzliche Kosten und behindere damit die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen.

