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Neues aus Brüssel
Kaufvorteile durch einheitliches EU-Recht

 

Die Verbraucher in der EU könnten eine Menge Geld sparen und zwischen viel mehr Produkten auswählen, wenn sie häufiger in anderen Mitgliedstaaten einkauften. Und Europas Unternehmen könnten durch diese Geschäfte mindestens 26 Milliarden Euro mehr Umsatz im Jahr machen. Doch den Kunden fehlt oft das Vertrauen für den Einkauf im Ausland – besonders bei Internetbestellungen. Und die Verkäufer liefern häufig gar nicht in andere EU-Staaten, weil sie sonst die dort geltenden Vorschriften für Haftung, Gewährleistung oder Umtausch beachten müssten.
Mit einem einheitlichen EU-Kaufrecht will die Europäische Kommission diese Hürden beseitigen. „Es wird Unternehmen die unkomplizierte und kostengünstige Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit auf neue Märkte in Europa ermöglichen und Verbrauchern Kaufvorteile und mehr Verbraucherschutz bescheren“, sagte Justizkommissarsin Viviane Reding bei der Vorstellung eines entsprechenden Verordnungsvorschlags Ende Oktober  in Brüssel.
Sind sich Händler und Kunde einig, sollen sie das EU-Kaufrecht als Alternative zum sonst geltenden nationalen Recht wählen können. „Die Europäische Kommission setzt heute auf ein innovatives Konzept, das auf Entscheidungsfreiheit, Subsidiarität und Wettbewerb statt Aufhebung einzelstaatlicher Vorschriften beruht“, sagte Reding. Bei einer Umfrage der Kommission gab rund die Hälfte der Unternehmen an, in weitere Länder exportieren zu wollen, wenn es ein EU-Kaufrecht gäbe. Damit würden in allen EU-Staaten z.B. einheitliche Regeln dafür gelten, wie mit Zahlungsverzug oder Liefermängeln umzugehen ist.

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foto: ESU
Verbraucher sollen dem Gesetzesvorschlag zufolge von einheitlichen Schutzstandards profitieren. Sie dürften etwa bei fehlerhaften Produkten noch Monate nach dem Kauf wählen, ob sie Ersatz oder eine Reparatur wollen, den Vertrag kündigen oder einen Nachlass verlangen. Eine solche Wahlmöglichkeit gibt es bisher nur in fünf EU-Staaten – Deutschland gehört nicht dazu.
Die Europäische Schausteller-Union bewertet das Vorhaben als einen Weg, den Binnenmarkthandel zu fördern.
Der EU-Ministerrat und das Europäisches Parlament müssen nun über die Kommissionsvorschläge beraten. Das Parlament hat sich im Juni bereits mit großer Mehrheit für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts als optionales Instrument bei grenzübergreifenden Geschäften ausgesprochen.